AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Geltungsbereich
Alle von KolbenKraft-Tuning Bielefeld – Dennis René Schröter | Konrad-Zuse-Str. 12B, 33605 Bielefeld (nachfolgend „KolbenKraft-Tuning“
genannt) erbrachten Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich
auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
„AGB“ genannt) und Einzelvertragsregelungen. Bei einer
unterzeichneten Beauftragung von Tuning (ECU & TCU
Softwareoptimierung über OBD) haben die Einzelvertragsregelungen in allen
Punkten Vorrang vor den AGB. Die AGB gelten für sämtliche auch
zukünftigen Geschäftsbeziehungen inklusive aller Vertragsteile,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten auch
diese AGB als akzeptiert und angenommen. Die AGB gelten für
sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber
(nachfolgend „Kunde“ genannt) in der zum Zeitpunkt der erbrachten
Leistung bzw. Lieferung Lieferung oder Bestellung gültigen Fassung.
„Verbraucher“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist jede natürliche Person, die mit uns ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
(§ 13 BGB). „Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit uns in
Geschäftsbeziehungen treten und die in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Sofern ein
Unternehmer nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
Tätigkeit handelt, kommen ihm ebenfalls die für Verbraucher
bestimmten Rechte zugute. Er gilt als Verbraucher im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen. Unter „Kunden“ im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer zu
verstehen. Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt
KolbenKraft-Tuning für den Kunden Dienstleistungen im Bereich
Abstimmung und Anpassung von Fahrzeug-Steuergeräten. Es werden durch
die Abstimmung die ab Werk geschaffenen Eigenschaften von Fahrzeugen
modifiziert und verändert, was zur Beeinträchtigung der Haltbarkeit
und erhöhtem Verschleiß führen kann.
Zustandekommen des Vertrages
Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der
Willenserklärung des Auftraggebers zustande. Einer schriftlichen
Bestätigung durch uns bedarf es daher nicht. Alle Vereinbarungen,
die zwischen dem Auftraggeber und uns zur Ausführung eines Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten. Mündliche
Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Der Auftrag ermächtigt
uns, Unteraufträge zu erteilen sowie Test- und Überführungsfahrten
durchzuführen. Eine Haftung für aufgrund leichter Fahrlässigkeit
verursachte Schäden wird in diesem Kontext ausdrücklich
ausgeschlossen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, Nebenabreden
oder Zusicherungen zu treffen. Wir schließen alle aufgrund von
Anscheins- oder Duldungsvollmachten begründeten Ansprüche gegen uns
aus.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, KolbenKraft-Tuning stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
Preise, Bezahlung und Lieferung
Sämtliche Preise sind brutto inklusive gesetzlicher 19% MwSt. zu verstehen. Die
Bezahlung von gelieferter Softwareoptimierungen erfolgt unmittelbar
nachdem wir das Fahrzeug als fertig abgestimmt betrachten in bar oder
per Echtzeitüberweisung vor Ort gegen gegen Aushändigung der
Rechnung. Im Ausnahmefall kann eine Bezahlung auf Rechnung vereinbart
werden, bei der der Kunde innerhalb von sieben Tagen den
Rechnungsbetrag auf unser Konto überweisen muss, da er sonst hiermit
automatisch in Verzug gerät. Entstehen durch technische Mängel des
Fahrzeugs vom Kunden besondere Schwierigkeiten, die den vereinbarten
oder üblichen Aufwand erhöhen und die bei Abschluss des Vertrages
nicht vorhersehbar waren und hat KolbenKraft-Tuning dies nicht zu
vertreten, kann ein angemessener Preisaufschlag für Mehraufwand
gefordert werden.
Übergabe und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe an den Kunden gilt die Leistung als angenommen und
übernommen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des
Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit (Chiptuning)
einverstanden. Mit der Übergabe geht auch die Gefahr auf den Kunden
über. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation eines Tuningchips
oder einer Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller
gewährte Werksgarantie entfällt, übernehmen wir unsererseits die
vorgenannte Garantie nicht. Der Auftraggeber hat jedoch die
Möglichkeit, zum Beispiel über die NSA Garantie, Moosstr. 75,
CH-8038 Zürich, http://www.nsagarantie.com,
info@nsagarantie.com eine
Zusatzversicherung für Motor, Getriebe, usw. laut deren
Garantiebestimmungen (spätestens bei der Beauftragung)
abzuschließen. Auf die von uns installierte Software bzw. Hardware
wird eine Garantie von 12 Monate gewährt. Alle Angaben wie Leistung,
Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig
unter- oder überschritten werden können, da das ermittelte
Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche im Zustand vom
Fahrzeug des Kunden abweichen können. Eine Haftung ist dadurch
ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des
Fahrzeuges mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.
Tuning | Kennfeldbearbeitung (Softwareoptimierung)
Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom Pkw-Hersteller serienmäßig
gefertigtes System darstellen, werden nur auf schriftlichen Auftrag
des Kunden vorgenommen. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass
durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Änderung nicht durch ein
neuerliches TÜV-Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat
dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVZO und darf nur im Motorsport
betrieben werden. Der Kunde ist ausdrücklich über sämtliche in
Verbindung mit der Leistungssteigerung erhöhten Beanspruchung des
Motors, Turboladers, Getriebes und aller anderen Fahrzeugteile und
die daraus möglicherweise resultierende verkürzte Lebensdauer (als
auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern
und Versicherungseinstufungen) von uns unmittelbar vor der
Durchführung vollständig und ausführlich informiert worden. Der
Kunde ist verpflichtet, die Mehrleistung seiner Versicherung zu
melden. Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere
für die damit verbundenen Risiken und Kosten wird von uns keinerlei
Haftung und Gewähr übernommen. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis
und verzichtet uns gegenüber auf die Geltendmachung jedweder
Ansprüche aus dem Chiptuning. Leistungs- und Drehmomentangaben
können bis zu +/- 10 % von den Angaben abweichen, ohne dass dies
irgendeinen Anspruch des Kunden gegenüber uns begründet, da solche
Schwankungsbreiten üblich sind.
Haftung für allfällige Schäden, Folgeschäden bzw. Produkthaftung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von uns keine Haftung für
allfällige Schäden bzw. Folgeschäden (z.B. Einbauschäden,
Motorschäden, Getriebeschäden, Kupplungsschäden, Unfallschäden,
Antriebsschäden, usw.) übernommen wird. Eine Ersatzpflicht nach dem
Produkthaftgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete
Haftungsansprüche für Sachschäden am Kfz bzw. sonstige Gegenstände
oder Personen, sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen
den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das
Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht verfügen. Bei
Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – ist vom
Auftraggeber auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
hinzuweisen und sind wir unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir
unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für allfällige mit
derartigen Zugriffen verbundene Kosten haftet der Kunde. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei
Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Die
Zurücknahme sowie eine Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, es
sei dem, wir entscheiden uns ausdrücklich für einen Rücktritt.
Widerrufsrecht für Kunden als Verbraucher
Die Widerrufrechtsbelehrung ist hier zu downloaden:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem
Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer
ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Produkte, die
speziell auf Kundenwunsch programmiert und gefertigt werden, sind vom
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
KolbenKraft-Tuning
Dennis René Schroeter
Konrad-Zuse-Str. 12B
33605 Bielefeld
Fax: +49 (0) 521 33990033
Tel: +49 (0) 521 33735619
info@kolbenkraft-chiptuning.de
darüber in Kenntnis setzen.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen 14
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
Für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages kommt nur die deutsche
Sprache in Betracht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht
ausgeschlossen wird. Gerichtsstand ist Bielefeld. Für Verbraucher,
welche den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken
abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht
der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen wird.
Salvatorische Klausel: Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ungültig oder
undurchsetzbar oder werden sie dies im Nachhinein, bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt nur dann nicht,
wenn durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so
unzumutbar benachteiligt wird, dass ihr ein Festhalten am Vertrag
nicht mehr zugemutet werden kann.
Stand der
AGB: 09.01.2023